Leere GmbH oder UG beenden

Firma löschen — erst prüfen, dann den günstigsten Weg.

Worum es geht: Besitzt Ihre Gesellschaft nichts mehr, kann sie beim Registergericht wegen Vermögenslosigkeit gelöscht werden — ohne Notar, ohne Sperrjahr, ohne Gläubigeraufruf, zum Festpreis von 999,95 € netto. Ist noch Vermögen da oder läuft der Betrieb noch, geht das nicht: dann ist der reguläre Weg über Notar und Sperrjahr nötig. Wichtig: vermögenslos heißt nicht schuldenfrei — Schulden schließen die Löschung nicht aus. Acht Fragen genügen, um das zu klären. Danach fragen wir nur ab, was für Ihren Weg gilt, Sie laden Unterlagen hoch und sehen den Preis; zum Schluss unterschreiben Sie Vollmacht und Auftrag. Was Sie nicht wissen, lassen Sie frei — wir fragen nach.

1Acht FragenJetzt
2Angaben, Unterlagen, PreisDanach
3Vollmacht und AbsendenZum Schluss

Acht Fragen zu Ihrer Gesellschaft

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Welche Rechtsform hat Ihre Gesellschaft?Die Löschung wegen Vermögenslosigkeit gibt es nur für GmbH, UG, AG, KGaA und Genossenschaften.
Ist noch Geld auf dem Konto oder in der Kasse?Auch kleine Restguthaben zählen. Nur ein wirklich leeres Konto gilt als vermögenslos.
Gibt es sonst noch etwas von Wert?Offene Kundenrechnungen, Fahrzeuge, Waren, Maschinen, Beteiligungen, Kautionen, Guthaben beim Finanzamt.
Läuft noch Geschäftsbetrieb, ein Vertrag oder ein Verfahren?Miete, Leasing, Mitarbeiter, laufende Aufträge, ein Rechtsstreit. Das Gericht löscht nur, wenn nichts mehr abzuwickeln ist.
Gibt es offene Schulden?Lieferanten, Darlehen, Finanzamt, Krankenkasse. Schulden allein verhindern die Löschung nicht.
Sind Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen aktuell?Ohne aktuelle Zahlen stimmt das Finanzamt der Löschung nicht zu. Fehlendes holen wir nach.
Sind alle Gesellschafter einig, dass die Firma beendet wird?Beim regulären Weg braucht es einen Beschluss mit drei Vierteln der Stimmen.
Kam schon Post vom Bundesanzeiger oder vom Bundesamt für Justiz?Zum Beispiel eine Androhung von Ordnungsgeld, weil Abschlüsse nicht veröffentlicht wurden.
Noch nicht alle Fragen beantwortet
Ihr ErgebnisAus Ihren Antworten

Ihre Gesellschaft

Immer nötig

Bitte genau so, wie es im Handelsregister steht.

Was noch aufzuarbeiten istBestimmt den Preis

Der größte Posten sind fast immer die Jahre, die noch offen sind. Schätzungen genügen.

Je offenes Jahr: Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen — 999,95 € netto.
Restguthaben auf dem KontoFrage 2: Ja

Solange Geld da ist, gilt die Gesellschaft nicht als vermögenslos. Meist lässt sich das vorher sauber auflösen.

Vorhandenes VermögenFrage 3: Ja

Bitte nennen Sie, was noch da ist. Wir rechnen durch, ob Verwertung und Löschung oder der reguläre Weg günstiger ist.

Laufender Betrieb und VerträgeFrage 4: Ja

Das muss zuerst beendet werden. Wir machen dafür einen Fahrplan mit Fristen.

Offene SchuldenFrage 5: Ja

Schulden verhindern die Löschung nicht. Wir prüfen aber, ob stattdessen ein Insolvenzantrag Pflicht ist — das muss vorher geklärt sein.

Ordnungsgeld wegen fehlender VeröffentlichungFrage 8: Ja

Hier zählt die Frist im Schreiben. Wir antworten für Sie und reichen die fehlenden Abschlüsse nach.

Gesellschafter noch nicht einigFrage 7: Nein

Für den regulären Weg braucht es einen Beschluss mit drei Vierteln der Stimmen. Die Löschung wegen Vermögenslosigkeit regt dagegen auch ein einzelner Geschäftsführer an.

Unterlagen hochladen

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Foto oder PDF genügt. Was fehlt, lassen Sie weg — wir melden uns, wenn wir etwas davon brauchen.

Aktueller HandelsregisterauszugNicht älter als drei Monate, gern der Ausdruck aus dem Registerportal.
Letzter Kontoauszug jedes GeschäftskontosZeigt dem Gericht, dass kein Geld mehr da ist. Auch gekündigte Konten bitte mit letztem Auszug.
Letzter Jahresabschluss oder die letzte BWADer letzte, den es gibt — egal wie alt.
Post vom FinanzamtBescheide, Schätzungen, Rückstandsaufstellungen.
Gesellschaftsvertrag und GesellschafterlisteFalls vorhanden — sonst holen wir das aus dem Register.
Schreiben des Bundesamts für JustizVollständig, mit allen Seiten und der Fristangabe.
Liste der Gläubiger mit BeträgenEine einfache Tabelle genügt.
Die noch laufenden VerträgeMiete, Leasing, Personal.

Ihr Preis

Indikativer Festpreis
Gesamt bruttoIndikative Berechnung auf Basis Ihrer Angaben — kein Angebot im Rechtssinne. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie schriftlich vor Auftragserteilung.
Fremdkosten — nicht über uns abgerechnet

Fast fertig

Wir prüfen alles und melden uns innerhalb eines Werktags mit dem nächsten Schritt.

Vollmacht und Auftrag

Vertretung im Verfahren

Damit wir für Sie handeln dürfen, brauchen wir eine Vollmacht. Damit dürfen wir für Ihre Gesellschaft mit Registergericht, Finanzamt, Bundesanzeiger und der Industrie- und Handelskammer sprechen, Abschlüsse und Erklärungen einreichen und die Löschung anregen. Sie entscheiden weiter alles Wesentliche selbst; die Vollmacht können Sie jederzeit widerrufen.

VollmachtgeberIhre Gesellschaft
BevollmächtigtOnlineBilanz AG
Gewählter Weg
Festpreis netto
Die getippte Namensangabe gilt als Unterschrift.

Unterschrieben und abgesendet.

Wir sehen uns Ihre Angaben noch heute an und melden uns innerhalb eines Werktags. Läuft eine Frist aus einem Ordnungsgeldverfahren, kümmern wir uns sofort darum. Bis dahin: das Geschäftskonto bitte noch nicht schließen — wir brauchen den letzten Auszug als Nachweis.

Wie es abläuft — und was oft gefragt wird

Antworten in normaler Sprache
Woche 1Prüfung und NachweisWir sehen Konten und Register an und stellen fest, ob die Gesellschaft wirklich vermögenslos ist.
Woche 2 bis 6Offene Jahre aufarbeitenBuchhaltung, Abschlüsse und Steuererklärungen der offenen Jahre — ohne die stimmt das Finanzamt nicht zu.
DanachAnregung beim GerichtWir reichen die Anregung mit Vermögensnachweis ein. Gericht, Finanzamt und Kammer werden gehört.
Monat 3 bis 6GelöschtDas Gericht löscht von Amts wegen. Die Gesellschaft ist beendet, ohne Notar und ohne Sperrjahr.
Die beiden Wege
Was ist der Unterschied zwischen Löschung wegen Vermögenslosigkeit und regulärer Liquidation?

Löschung wegen Vermögenslosigkeit: Besitzt die Gesellschaft nichts mehr, löscht das Registergericht sie von Amts wegen — auf unsere Anregung. Kein Notartermin, kein Sperrjahr, kein Gläubigeraufruf. Dauer typisch drei bis sechs Monate, unser Festpreis 999,95 € netto.

Reguläre Liquidation: Ist noch Vermögen da, muss es verteilt werden. Dafür braucht es einen notariell beglaubigten Auflösungsbeschluss, einen Liquidator, einen Gläubigeraufruf und das Sperrjahr — insgesamt 13 bis 18 Monate. Dazu kommen Eröffnungs- und Schlussbilanz, Abschlüsse je Liquidationsjahr und die Steuererklärungen.

Manchmal lohnt der Zwischenschritt: erst das restliche Vermögen sauber verwerten oder ausschütten, dann löschen. Wir rechnen beide Wege durch, bevor Sie entscheiden.

Was heißt „vermögenslos" genau?

Kein Aktivvermögen mehr: kein Guthaben auf dem Konto, keine Kasse, keine offenen Kundenrechnungen, keine Fahrzeuge, Waren oder Maschinen, keine Beteiligungen, keine Kaution und kein Erstattungsanspruch beim Finanzamt. Schon ein Restguthaben von wenigen hundert Euro kann dagegen sprechen — deshalb fragen wir danach so genau.

Ich habe Schulden. Geht die Löschung trotzdem?

Ja. Vermögenslos heißt nicht schuldenfrei — Schulden schließen die Löschung nicht aus. Vorher ist aber zu prüfen, ob stattdessen ein Insolvenzantrag Pflicht ist. Fehlt jede Masse, wird ein Verfahren ohnehin mangels Masse abgewiesen und die Löschung ist der richtige Weg. Diese Prüfung übernimmt unsere Rechtsanwältin und sie ist im Festpreis enthalten.

Meine Gesellschaft ist keine GmbH oder UG. Was dann?

Dieser Weg gilt für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Ein Einzelunternehmen wird über die Gewerbeabmeldung beendet, eine Personengesellschaft über die Anmeldung des Erlöschens beim Register. Füllen Sie das Formular trotzdem aus — wir sagen Ihnen, welcher Weg für Sie gilt, und übernehmen die letzten Erklärungen.

Kosten
Was kostet die Löschung?

999,95 € netto als Festpreis — von der Prüfung über den Vermögensnachweis bis zur Löschung im Handelsregister, inklusive der Anhörung von Finanzamt und Kammer. Notar und Sperrjahr entfallen, es gibt also auch keine Notarkosten.

Dazu kommt die Aufarbeitung offener Jahre: je offenes Geschäftsjahr 999,95 € netto für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen. Das ist in fast jedem Fall der größte Posten — deshalb steht er im Rechner oben gleich mit drin.

Und wenn der reguläre Weg nötig ist — was kostet der?

Unsere Positionen zum Festpreis: Liquidationseröffnungsbilanz ab 349,95 €, Schlussbilanz ab 349,95 €, Steuererklärungen für den Abwicklungszeitraum ab 249,95 €, Zwischenabschluss je Liquidationsjahr ab 299,95 €, Offenlegung je Abschluss ab 99,95 €, rückständiger Jahresabschluss je ab 499,95 €, Liquiditäts- und Überschuldungsstatus ab 449,95 €, Freigabe durch einen benannten Steuerberater ab 199,95 €.

Dazu die Fremdkosten, die nicht über uns laufen: Notar etwa 200 bis 400 €, Handelsregister etwa 70 bis 150 €, Bekanntmachung im Bundesanzeiger etwa 50 bis 100 €. In der Summe liegt eine überschaubare Abwicklung ohne Rückstände bei rund 1.350 € aufwärts.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Nein. Sie erhalten den Festpreis schriftlich, bevor Sie beauftragen, und zahlen nach Lieferung. Keine Vertragsbindung, kein Abonnement; das Konto im Portal ist kostenlos.

Ich habe Post vom Bundesamt für Justiz — kostet das extra?

Das Ordnungsgeld selbst setzt die Behörde fest, es beginnt bei 2.500 € je Abschluss und ist wiederholbar. Unsere Antwort auf das Schreiben und das Nachreichen der Abschlüsse rechnen wir nicht gesondert ab; die Abschlüsse selbst laufen über den Preis je offenes Jahr. Wichtig ist die Frist im Schreiben — laden Sie es bitte mit hoch.

Nach der Löschung
Hafte ich als Geschäftsführer nach der Löschung noch?

Die Löschung beendet Ihre Organstellung, nicht jede Haftung. Bestehen bleiben insbesondere: Bürgschaften, die Sie persönlich übernommen haben, nicht abgeführte Arbeitnehmer-Sozialabgaben, Haftung für Steuern bei Pflichtverletzung und die Folgen eines zu späten Insolvenzantrags. Wir sagen Ihnen vorab, was in Ihrem Fall offen bleibt.

Was passiert, wenn später doch Vermögen auftaucht?

Dann wird eine Nachtragsliquidation nötig: das Gericht bestellt erneut einen Liquidator und es muss noch einmal Rechnung gelegt werden. Das ist teuer und vermeidbar — deshalb prüfen wir vorher genau, ob wirklich nichts mehr da ist, auch Steuerguthaben und Kautionen.

Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren?

Die gesetzlichen Fristen laufen weiter, auch nach der Löschung: Buchhaltung und Abschlüsse zehn Jahre, Handelsbriefe sechs. Wir stellen Ihnen zum Abschluss alles digital gebündelt bereit, damit Sie nichts in Kartons suchen müssen.

Läuft das bundesweit und ohne Termin bei Ihnen?

Ja, vollständig digital über unser Portal — unabhängig davon, wo Ihre Gesellschaft sitzt. Sie laden hoch, wir kümmern uns um Gericht, Finanzamt und Kammer und melden uns bei jedem Schritt.