Worum es geht: Besitzt Ihre Gesellschaft nichts mehr, kann sie beim Registergericht wegen Vermögenslosigkeit gelöscht werden — ohne Notar, ohne Sperrjahr, ohne Gläubigeraufruf, zum Festpreis von 999,95 € netto. Ist noch Vermögen da oder läuft der Betrieb noch, geht das nicht: dann ist der reguläre Weg über Notar und Sperrjahr nötig. Wichtig: vermögenslos heißt nicht schuldenfrei — Schulden schließen die Löschung nicht aus. Acht Fragen genügen, um das zu klären. Danach fragen wir nur ab, was für Ihren Weg gilt, Sie laden Unterlagen hoch und sehen den Preis; zum Schluss unterschreiben Sie Vollmacht und Auftrag. Was Sie nicht wissen, lassen Sie frei — wir fragen nach.
Löschung wegen Vermögenslosigkeit: Besitzt die Gesellschaft nichts mehr, löscht das Registergericht sie von Amts wegen — auf unsere Anregung. Kein Notartermin, kein Sperrjahr, kein Gläubigeraufruf. Dauer typisch drei bis sechs Monate, unser Festpreis 999,95 € netto.
Reguläre Liquidation: Ist noch Vermögen da, muss es verteilt werden. Dafür braucht es einen notariell beglaubigten Auflösungsbeschluss, einen Liquidator, einen Gläubigeraufruf und das Sperrjahr — insgesamt 13 bis 18 Monate. Dazu kommen Eröffnungs- und Schlussbilanz, Abschlüsse je Liquidationsjahr und die Steuererklärungen.
Manchmal lohnt der Zwischenschritt: erst das restliche Vermögen sauber verwerten oder ausschütten, dann löschen. Wir rechnen beide Wege durch, bevor Sie entscheiden.
Kein Aktivvermögen mehr: kein Guthaben auf dem Konto, keine Kasse, keine offenen Kundenrechnungen, keine Fahrzeuge, Waren oder Maschinen, keine Beteiligungen, keine Kaution und kein Erstattungsanspruch beim Finanzamt. Schon ein Restguthaben von wenigen hundert Euro kann dagegen sprechen — deshalb fragen wir danach so genau.
Ja. Vermögenslos heißt nicht schuldenfrei — Schulden schließen die Löschung nicht aus. Vorher ist aber zu prüfen, ob stattdessen ein Insolvenzantrag Pflicht ist. Fehlt jede Masse, wird ein Verfahren ohnehin mangels Masse abgewiesen und die Löschung ist der richtige Weg. Diese Prüfung übernimmt unsere Rechtsanwältin und sie ist im Festpreis enthalten.
Dieser Weg gilt für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Ein Einzelunternehmen wird über die Gewerbeabmeldung beendet, eine Personengesellschaft über die Anmeldung des Erlöschens beim Register. Füllen Sie das Formular trotzdem aus — wir sagen Ihnen, welcher Weg für Sie gilt, und übernehmen die letzten Erklärungen.
999,95 € netto als Festpreis — von der Prüfung über den Vermögensnachweis bis zur Löschung im Handelsregister, inklusive der Anhörung von Finanzamt und Kammer. Notar und Sperrjahr entfallen, es gibt also auch keine Notarkosten.
Dazu kommt die Aufarbeitung offener Jahre: je offenes Geschäftsjahr 999,95 € netto für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen. Das ist in fast jedem Fall der größte Posten — deshalb steht er im Rechner oben gleich mit drin.
Unsere Positionen zum Festpreis: Liquidationseröffnungsbilanz ab 349,95 €, Schlussbilanz ab 349,95 €, Steuererklärungen für den Abwicklungszeitraum ab 249,95 €, Zwischenabschluss je Liquidationsjahr ab 299,95 €, Offenlegung je Abschluss ab 99,95 €, rückständiger Jahresabschluss je ab 499,95 €, Liquiditäts- und Überschuldungsstatus ab 449,95 €, Freigabe durch einen benannten Steuerberater ab 199,95 €.
Dazu die Fremdkosten, die nicht über uns laufen: Notar etwa 200 bis 400 €, Handelsregister etwa 70 bis 150 €, Bekanntmachung im Bundesanzeiger etwa 50 bis 100 €. In der Summe liegt eine überschaubare Abwicklung ohne Rückstände bei rund 1.350 € aufwärts.
Nein. Sie erhalten den Festpreis schriftlich, bevor Sie beauftragen, und zahlen nach Lieferung. Keine Vertragsbindung, kein Abonnement; das Konto im Portal ist kostenlos.
Das Ordnungsgeld selbst setzt die Behörde fest, es beginnt bei 2.500 € je Abschluss und ist wiederholbar. Unsere Antwort auf das Schreiben und das Nachreichen der Abschlüsse rechnen wir nicht gesondert ab; die Abschlüsse selbst laufen über den Preis je offenes Jahr. Wichtig ist die Frist im Schreiben — laden Sie es bitte mit hoch.
Die Löschung beendet Ihre Organstellung, nicht jede Haftung. Bestehen bleiben insbesondere: Bürgschaften, die Sie persönlich übernommen haben, nicht abgeführte Arbeitnehmer-Sozialabgaben, Haftung für Steuern bei Pflichtverletzung und die Folgen eines zu späten Insolvenzantrags. Wir sagen Ihnen vorab, was in Ihrem Fall offen bleibt.
Dann wird eine Nachtragsliquidation nötig: das Gericht bestellt erneut einen Liquidator und es muss noch einmal Rechnung gelegt werden. Das ist teuer und vermeidbar — deshalb prüfen wir vorher genau, ob wirklich nichts mehr da ist, auch Steuerguthaben und Kautionen.
Die gesetzlichen Fristen laufen weiter, auch nach der Löschung: Buchhaltung und Abschlüsse zehn Jahre, Handelsbriefe sechs. Wir stellen Ihnen zum Abschluss alles digital gebündelt bereit, damit Sie nichts in Kartons suchen müssen.
Ja, vollständig digital über unser Portal — unabhängig davon, wo Ihre Gesellschaft sitzt. Sie laden hoch, wir kümmern uns um Gericht, Finanzamt und Kammer und melden uns bei jedem Schritt.